Seit 1. Jänner 2009 können die Kosten für Kinderbetreuung steuerlich abgesetzt werden. Dies gibt auch für Babysitter und Leihomas, wenn diese eine 8- bzw. 16-stündige Ausbildung absolvieren. Eine 16-stündige Ausbildung ist zu absolvieren, wenn die Teilnehmer zwischen 16 und 21 Jahren alt sind. Für alle weiteren Personen ab 21 Jahren ist eine 8-stündige Ausbildung nötig. Das Babyzentrum bietet eine vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend anerkannte Ausbildung an. Eine Vermittlung über das Babyzentrum ist möglich! |
Ausbildungsziele:
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Zielgruppe:Alle, die ihr Hobby zum Beruf machen wollen. |
Termine:8-stündige Kurse: 18. November 2011 Kursort: Babyzentrum 1050 Wien, Schönbrunner Straße 105/Stiege 2/15 8-stündiger Kurse: 2. Dezember 2011 Kursort: Babyzentrum 1050 Wien, Schönbrunner Straße 105/Stiege 2/15 |
Kosten:
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Anmeldung:Tel.: +43 664 530 72 45info@babyzentrum.at Die Anmeldung zur Babysitter- und Leihoma-Ausbildung erfolgt per Mail und gleichzeitiger Einzahlung von € 30,- auf das Konto: Inhaber: Martina Jaritz KtoNr.: 74370357 BLZ: 60000 (BAWAG PSK) Für Überweisungen aus dem Ausland: IBAN: AT806000000074370357 BIC: OPSKATWW Erst nach vollständiger Überweisung des Kursbetrages ist der Platz reserviert. |
Stornobedingungen:Mit der Anzahlung von € 30,- gelten folgende Stornobedingungen als akzeptiert:
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